Unser Leitbild - Menschenbild und Selbstverständnis

(basierend auf den "Ethischen Grundaussagen“ der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderungen in Deutschland)
Buchstabe a) des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung)

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, steht für eine neue Ausrichtung des Verständnisses von Behinderung. An die Stelle von Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite tritt ein Verständnis, das der Vielfalt des Menschseins und der Gleichheit der Menschen in ihrem Menschsein entspricht.

Die Konvention fordert die Gesellschaft zu einer Neubesinnung auf, dass „Behinderung“ ein normaler Bestandteil menschlichen Lebens ist und eine Quelle für kulturelle und soziale Bereicherung sein kann. Menschen mit Beeinträchtigungen leben selbstverständlich in der Gesellschaft, fühlen sich ihr zugehörig und leisten ihren Beitrag zur Humanität und kulturellen Vielfalt.

Die Konvention betont, dass die allgemeinen Menschenrechte für alle Menschen gelten und knüpft an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen an, „denen zufolge die Anerkennung der Würde und des Wertes, die allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnen, sowie ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“

Als Fachverbände für Menschen mit Behinderungen fordern und unterstützen wir die volle Umsetzung der UN-Konvention, in der Überzeugung, dass als Eckpfeiler des Menschseins ganz grundsätzlich die Werte der Solidarität, der Gegenseitigkeit, der Freiheit und des Miteinanders gelten. Darüber hinaus sind die unterzeichnenden Verbände ihren je eigenen ethischen Grundsätzen verpflichtet, die in ihren Satzungen verankert sind.

Die folgenden ethischen Grundaussagen formulieren Kernpunkte, die den bisherigen Defizitansatz in Bezug auf Menschen mit Behinderungen zu überwinden helfen.

Würde:

Jeder Mensch hat eine unveräußerliche Würde, unabhängig von seinen psychischen, physischen und sozialen Möglichkeiten.

Selbstannahme:

Jeder Mensch hat seine Fähigkeiten, Beschränkungen und Beeinträchtigungen. In Auseinandersetzung mit diesen lernt er im Laufe seines Lebens mehr und mehr, mit sich selbst übereinzustimmen und sich selbst anzunehmen. Menschen mit und ohne ausgeprägte Behinderungen unterscheiden sich somit nur graduell, nicht prinzipiell.

Autonomie:

Der Mensch ist Akteur und Gestalter seines Lebens. Als Einzelner hat er ein Recht auf Selbstbestimmung und bei Bedarf auf Unterstützung in der wirksamen Ausübung seiner Autonomie. Das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung ist nicht abhängig von der Ausprägung etwa einer Behinderung.

Vielfalt:

Menschen leben in größter Unterschiedlichkeit und Vielfalt. Gleichheit bedeutet damit Anerkennung der Verschiedenheit. So ist es in der Tat normal, verschieden zu sein.

Gegenseitigkeit:

Jeder Mensch ist ein soziales Wesen. Er ist immer auch auf andere angewiesen. Körperlich wie seelisch verletzbar lebt er von früher Kindheit bis ins hohe Alter in einem Umfeld der Gegenseitigkeit. Er ist auf die Hilfe anderer angewiesen, wie sie auf seine Hilfe angewiesen sind. In Anerkennung der Verschiedenheit hat jeder Mensch ein Recht auf seinen eigenen Lebensentwurf. Als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft kann sein Leben in Gemeinschaft mit anderen gelingen. Gemeinschaften bilden sich im gemeinsamen Leben und Erleben, aus Freude mit und aus Sorge um den anderen.

Teilhabe:

Selbstbestimmte Teilhabe bedeutet, dass jeder Mensch das Recht und die Möglichkeit hat, an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten und mitzubestimmen.

Gesellschaftlicher Wandel:

Inklusion kann nur gelingen durch Phantasie, Offenheit, Kommunikation, bürgerschaftliches Engagement und Kooperation von Menschen mit und ohne Behinderungen. Entsprechend müssen Strukturen und Rahmenbedingungen angestrebt werden, die die Entwicklung und Ausübung dieser Fähigkeiten zulassen. Ohne die Vision der Inklusion können sich keine neuen Gemeinschafts- und Gesellschaftsformen entwickeln.

Begegnung:

Durch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird die große Vielfalt von Seinsformen, von Lebensformen, Lebenserfahrungen und Sichtweisen erlebbar und die Gesellschaft dadurch reicher. Ihr Beitrag ist unverzichtbar. Erfahrbar wird dieser Reichtum in der Begegnung mit Menschen mit Behinderungen auch und gerade angesichts von Grenzerfahrungen. Es ist unverzichtbar, für die Begegnung und für die Vielfalt der Lebensformen strukturelle Voraussetzungen zu entwickeln, zu fördern und dort, wo sie bereits existieren, nachhaltig zu verteidigen.

Assistenz:

Menschen mit Behinderungen, die zur Gestaltung ihres Alltags Assistenz benötigen, haben das Recht auf selbstgewählte und selbstbestimmte Begleitung.
 

Fazit

Wir lehnen jede Form von Ausgrenzung und Benachteiligung ab, wie beispielsweise fremdnützige Forschung ohne höchstpersönliche freiwillige und informierte Zustimmung, Methoden der Biomedizin, die ein abgestuftes Lebensrecht zugrunde legen und unterschiedliche Standards im Umfang der medizinischen Versorgung. In Anerkennung des oben Ausgeführten und auf der Grundlage der Ziele der Menschenrechte, in Anlehnung an ihre Spezifikation durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordern wir als Fachverbände der Behindertenhilfe für alle Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Inklusion.

Wir streben die Verwirklichung dieser Ziele an durch:

  • einen offenen Dialog mit Menschen mit Behinderungen und deren Interessen- und Angehörigenvertretungen,
  • eine verantwortungsbewusste Haltung, hohes Engagement und die Professionalität unserer Mitarbeitenden,
  • die Vielfalt und Qualität unserer Angebote und die Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen im Interesse der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.

(Die ethischen Grundaussagen beinhalten die grundrechtlich garantierte Gleichheit und volle Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Text die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint sind.)