Mutter (Vater) - Kind - Kuren

Für Mütter, die minderjährige und/oder chronisch kranke bzw. behinderte Kinder versorgen und erziehen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ihren Kindern an der stationären Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme angezeigt und für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist. Die Gründe für eine Mutter-Kind-Kur liegen vorrangig im Krankheitsbild, der Behandlungsbedürftigkeit und notwendigen medizinischen und psychosozialen Hilfen für Mutter und Kind. Beachtet wird aber auch die Lage und Gesamtsituation der Familie.

Mutter-Kind-Maßnahmen kommen in Betracht, wenn

  • das Kind ebenfalls vorsorge- oder rehabilitationsbedürftig ist und entsprechend dem Krankheitsbild an den erforderlichen medizinischen und sozialtherapeutischen Angeboten in der Einrichtung teilnehmen kann, oder
  • aufgrund des Alters zu befürchten ist, dass eine Trennung von der Mutter zu psychischen Problemen des Kindes führt, oder
  • wegen der besonderen Belastung der Mutter ein gemeinsamer Aufenthalt erforderlich ist, eine familiäre Trennung unzumutbar ist, oder das Kind während des Kuraufenthaltes der Mutter zu Hause nicht versorgt wäre und die Durchführung daran scheitern würde.

Die Mitaufnahme von Kindern besteht in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren, für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Weiterführende Links:

Evangelische Frauen in Mitteldeutschland:
www.frauenarbeitekm.de

MGW-Deutsches Müttergenesungswerk:
www.muettergenesungswerk.de

EVA-Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V.:
www.eva-frauengesundheit.de