Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

JA oder NEIN

...zur Schwangerschaft?

Eine Antwort darauf ist für viele Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, oft eine schwer zu ertragende Konfliktsituation. Sie fühlen sich vielen Einzelfragen ausgeliefert:

  • Bin ich der dauerhaften Verantwortung gewachsen?
  • Was wird aus meiner Partnerschaft?
  • Wie werde ich finanziell abgesichert sein?
  • Was wird aus meiner Ausbildung oder Arbeitsstelle?

In solchen Situationen kann Ihnen ein persönliches Gespräch helfen, nach einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu suchen.

Im Schwangerschaftskonfliktgespräch stehen wir als Partner mit unserer Erfahrung zur Verfügung. Wir werden Sie zu nichts überreden. Sie erhalten eine Bescheinigung über die durchgeführte Beratung gem. § 219 StGB.

Beratung für Schwangere und ihre Angehörigen

Sie können bei uns einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" in Sachsen-Anhalt stellen.

Der Antrag muss von der Schwangeren persönlich vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Bewilligung ist einkommensabhängig und es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Hilfe. Die Beantragung darf nur in einer Beratungsstelle erfolgen.

Mittel aus der Bundesstiftung können für:

  • Erstausstattung
  • Umstandskleidung
  • Klinik- und Stillbedarf
  • Wohnung und Einrichtung (Kinderzimmer)

beantragt werden.

Zur Antragstellung sind erforderlich:

  • Mutterpass
  • Lohnbescheinigung
  • Bescheide über ALG I, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG oder BAB
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, Krankengeld, Renten)
  • Mietvertrag, aktuelle Miethöhe bzw. Ausgaben für das Haus
  • Kita-/Hortgebühren
  • Ausgaben für das Auto
  • Riester-Rente



Wir beraten Sie

über soziale, rechtliche und finanzielle Ansprüche oder Hilfen während und nach der Schwangerschaft, wie z. B.

  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Elternzeit
  • Bürgergeld
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Unterbringungsmöglichkeiten für das Kind u. a.

Wir begleiten Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes.

Zu unserer Arbeit gehören ebenfalls

Beratung und Begleitung

  • zur Verhütung und Familienplanung
  • nach Fehl- oder Totgeburt
  • nach Schwangerschaftsabbruch
  • Sexualberatung von Einzelnen und Paaren
  • Krabbelgruppe
  • Sexualpädagogische Gruppenangebote für Schulen, Kindergärten, Gemeinden etc.

Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Jede Beratung ist kostenlos und unabhängig von Religion und Nationalität.

Ihre Gesprächspartnerinnen sind

Yvonne Merker M.A. Erziehungswissenschaft
Ines Tinneberg Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH)

Die Schwangerenberatung wird vom Land Sachsen-Anhalt gefördert. Wir sind im „Netzwerk KinDeR“ (Frühe Hilfen) der Stadt Dessau-Roßlau vertreten.

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